Liefer- und Versandbedingungen
8.1. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang der Rechnung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse per Post, Paketdienst oder Spedition. Eine Abholung am Firmensitz von MRF-Works in Radstadt ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
8.2. Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Falls sich die Lieferzeit nachträglich ändert, informieren wir den Kunden per E-Mail oder telefonisch.
8.3. Sofern der Verkäufer bei Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer von seinem Lieferanten ohne sein Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist sowohl der Kunde als auch MRF-Works zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde per E-Mail informiert, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Etwaige schon geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
8.4. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl MRF-Works als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Falls MRF-Works eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn MRF-Works aus einem anderen Grund in Verzug gerät, muss der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung seiner Leistung setzen. Wenn MRF-Works diese Nachfrist verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
8.5. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die MRF-Works nicht zu vertreten hat und aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen eintreten, die MFR-Works die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten von MRF-Works oder deren Lieferanten eintreten, verlängern sich die Lieferzeiten um die Dauer des jeweiligen Hindernisses.
8.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet die von uns zur Verfügung gestellten Lieferungen abzunehmen. MRF-Works ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen stets zulässig.
8.7. MRF-Works behält sich das Recht vor, Zubehör oder Ausstattung nur an Bestandskunden zu verkaufen oder auszuliefern.
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